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Sterbeurkunde

Details

Sterbefall melden

Der Tod eines Menschen muss dem Standesamt spätestens am folgenden Werktag (hierbei gilt der Samstag nicht als Werktag) angezeigt werden.

Für die Beurkundung eines Sterbefalles ist das Standesamt zuständig, in dessen Bezirk der Tod eingetreten ist. Ist die Person im Krankenhaus verstorben, wird die ärztliche Bescheinigung und die Sterbeanzeige vom Krankenhaus ausgefüllt. Der Sterbefall kann auch von einem Bestattungsunternehmen angezeigt werden.

Wer ist verpflichtet, den Sterbefall anzuzeigen, falls der Tod nicht im Krankenhaus eintritt:

  • grundsätzlich ist ein Familienangehöriger zur mündlichen Anzeige verpflichtet

  • die Person, in deren Wohnung der Tod eingetreten ist oder

  • jede Person, die beim Tod anwesend war oder vom Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist

Hinweise

Für in der Gemeinde Schlangen verstorbene Personen ist das Standesamt Südlippe zuständig.

Urkunden können auch international ausgestellt werden, d. h. mehrsprachig, sie müssen somit nicht mehr übersetzt werden. Für den Gebrauch im Ausland benötigen Sie zusätzlich zur internationalen Urkunde auch noch eine Beglaubigung (Apostille) der Bezirksregierung.

Voraussetzungen:

  • Person ist in den letzten 30 Jahre in Schlangen verstorben

 

Weitere Informationen finden Sie hier

Urkunden, beglaubigte Abschriften aus Personenregister

Begriffe im Kontext

Sterbefallanzeige, Beerdigung, Leichenpass, Totenschein, Urkunde, tot, Sterbeurkunde, Sterbefallbeurkundung, Tod, Sterbefall, Beerdigungsschein, Todesbescheinigung