SEPA-Lastschriftmandat
Details
Die Einzugsermächtigung ist fester Bestandteil des Online-Zahlungsverkehrs in Deutschland.
Zur Erfüllung regelmäßig wiederkehrender Zahlungsverpflichtungen bietet das Fachteam Zahlungsabwicklung das SEPA Lastschriftverfahren an. Das Verfahren erspart dem/der Zahlungspflichtigen Arbeit und Zeit. Überwachung von Zahlungsterminen, Wege zur Hausbank und Ausfüllen von Überweisungsvordrucken entfallen.
Hinweise:
Forderungsbeiträge werden frühestens zu den jeweiligen Fälligkeitsterminen ausgeführt, die per Bescheid mitgeteilt werden
Abbuchungen von einem Sparkonto sind nicht möglich
Sie haben das Recht, der Abbuchung ohne Angabe von Gründen zu widersprechen
Entstehen der Gemeinde Schlangen im Rahmen des Lastschriftverfahrens Kosten, die Sie zu vertreten haben, weil eine Lastschrift nicht eingelöst wird, so sind die Kosten von Ihnen zu tragen
Ergibt sich durch die Umschreibung des Grundbesitzes ein neues Kassenzeichen, welches Ihnen durch einen neuen Bescheid mitgeteilt wird, erfolgt keine Übernahme des bestehenden SEPA-Lastschriftmandats
Das SEPA-Lastschriftmandat gilt maximal 36 Monate nach der letzten Abbuchung
SEPA-Lastschriftmandate können jederzeit für zukünftige Abbuchungen widerrufen werden