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SEPA-Lastschriftmandat

Details

Die Einzugsermächtigung ist fester Bestandteil des Online-Zahlungsverkehrs in Deutschland.

Zur Erfüllung regelmäßig wiederkehrender Zahlungsverpflichtungen bietet das Fachteam Zahlungsabwicklung das SEPA Lastschriftverfahren an. Das Verfahren erspart dem/der Zahlungspflichtigen Arbeit und Zeit. Überwachung von Zahlungsterminen, Wege zur Hausbank und Ausfüllen von Überweisungsvordrucken entfallen.

Hinweise:

  • Forderungsbeiträge werden frühestens zu den jeweiligen Fälligkeitsterminen ausgeführt, die per Bescheid mitgeteilt werden

  • Abbuchungen von einem Sparkonto sind nicht möglich

  • Sie haben das Recht, der Abbuchung ohne Angabe von Gründen zu widersprechen

  • Entstehen der Gemeinde Schlangen im Rahmen des Lastschriftverfahrens Kosten, die Sie zu vertreten haben, weil eine Lastschrift nicht eingelöst wird, so sind die Kosten von Ihnen zu tragen

  • Ergibt sich durch die Umschreibung des Grundbesitzes ein neues Kassenzeichen, welches Ihnen durch einen neuen Bescheid mitgeteilt wird, erfolgt keine Übernahme des bestehenden SEPA-Lastschriftmandats

  • Das SEPA-Lastschriftmandat gilt maximal 36 Monate nach der letzten Abbuchung

  • SEPA-Lastschriftmandate können jederzeit für zukünftige Abbuchungen widerrufen werden

Hinweise

Begriffe im Kontext

Lastschrift, Einzug, Sepa, Verfahren, Bank