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Rentenangelegenheiten - Kontenklärung

Details

Die Rentenstelle ist allen Bürgerinnen und Bürgern bei der Aufnahme von Anträgen der Deutschen Rentenversicherung behilflich:

  • Regelaltersrente

  • Altersrente für langjährige Versicherte

  • Altersrente für besonders langjährige Versicherte

  • Altersrente für schwerbehinderte Menschen

  • Flexirente

  • Erwerbminderungsrente sowie Weiterzahlung der Erwerbsminderungsrente

  • Hinterbliebenenrenten (Witwenrente, Witwer-oder Waisenrente)

  • Aufnahme von Anträgen auf Kontenklärung (Klärung rentenrechtlich bedeutender Zeiten), auch im Rahmen des Versorgungsausgleiches und Auslandszeiten

  • Aufnahme von Anträgen auf Feststellung von Kindererziehungszeiten/ Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung

  • Beitragserstattung

  • Rehaanträge

  • Beglaubigungen für Rentenzwecke

  • Zeugenerklärung für die Rentenversicherung

  • Entgegennahme von Widersprüchen zur Weiterleitung an den Rententräger

 

Die Antragsaufnahme für die RegelaltersrenteAltersrenten und Hinterbliebenenrenten, soweit alles vollständig ist, erfolgt durch ein Programm der Rentenversicherung. Ihre Daten werden direkt online weitergeleitet.

Ein Rentenantrag sollte zeitnah und rechtzeitig bei einer Rente wegen Alters, ca. 3 Monate vor dem Erreichen der Altersgrenze bzw. vor dem gewünschten Rentenbeginn gestellt werden.

Eine vorherige telefonische Terminvereinbarung, mit den zuständigen Kontaktpersonen ist erforderlich. 

Hinweise

Bitte beachten Sie, dass die Rentenstelle keinen Zugriff auf Ihr Versicherungskonto der Rentenversicherung hat.

Wenn Sie Informationen über Ihre persönlichen Rentendaten oder eine konkrete ,,Rentenauskunft" haben möchten, (z.B. Höhe Ihrer Rente), kann nur die Deutsche Rentenversicherung weiterhelfen.

 

Zuständig für die Bearbeitung in rentenrechtlichen Angelegenheiten sind ausschließlich die Kolleginnen der Rentenversicherungsstelle (nicht das Einwohnermeldeamt).

Begriffe im Kontext

Ruhestand, Alter, Rente, Rentenversorgung