Liegenschaftskarte Auszug
Details
in der Flurkarte sind insbesondere Flurstücke mit ihrer Flurstücksnummer, Grenzen und Gebäude maßstabsgerecht dargestellt
in der Schätzungskarte sind zusätzlich die Ergebnisse der Bodenschätzung dargestellt
die Karten unterliegen nicht dem Datenschutz und können von jedem gekauft werden
erhältlich beim zuständigen Katasteramt, oft auch bei der zuständigen Gemeinde
unter www.tim-online.nrw.de kann die Flurkarte für ganz NRW online eingesehen und ausgedruckt werden
Sie benötigen eine Karte, in der Ihr Grundstück oder Ihr Gebäude dargestellt ist, zum Beispiel, weil Sie ein Bauvorhaben planen oder Ihr Grundstück beleihen möchten? Dann müssen Sie einen passenden Auszug aus dem Liegenschaftskataster erwerben. Dieser Auszug ist die Flurkarte.
Wenn Sie Informationen über die Bodenschätzung benötigen, müssen Sie anstelle der Flurkarte die sogenannte Schätzungskarte erwerben. Diese stellt auf Grundlage der Flurkarte die Ergebnisse der Bodenschätzung dar.
Sie erhalten solche Karten beim Katasteramt Ihres Kreises oder kreisfreien Stadt. Auch viele Gemeinden und manche Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und -ingenieure bieten dies an. Die Karten stellen jeweils den aktuellen Stand des Liegenschaftskatasters dar.
Wenn Ihnen ein bestimmter Stichtag oder der Kartenrahmen nicht wichtig sind, können Sie für ganz Nordrhein-Westfalen die Flurkarte online betrachten und sich kostenfrei Bildausschnitte ausdrucken (siehe hierzu auch die weiterführenden Links).
Hinweise
Die Begriffe Liegenschaftskarte und Flurkarte sind gleichbedeutend. Der Fachbegriff der Katasterverwaltung lautet Flurkarte.