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Hundesteuer Befreiung/ -ermäßigung

Details

In einigen Fällen können Hundehalterinnen und Hundehalter eine Steuerbefreiung oder eine Steuerermäßigung beantragen. Die Voraussetzungen hierfür können je nach Hundesteuersatzung der Kommunen abweichen. Nachfolgend einige Beispiele: 

  • Schwerbehinderung der Hundehalterin / des Hundehalters

  • Hundehalterin / Hundehalter empfängt Sozialleistungen

  • Jagdhunde

  • Hunde zur Bewachung von Gebäuden und/oder Firmengeländen

  • Hunde zur Bewachung von landwirtschaftlichen Anwesen

  • Sanitäts- und Schutzhunde

  • Hütehunde

  • Tierheimhunde

Ein entsprechender Nachweis muss bei der Gemeinde Schlangen eingereicht werden.

Begriffe im Kontext

Hundeabmeldung, Hunde abmelden, Halten von Hunden, Hundehalter, Hundeanmeldung, Hundesteuermarken, Tierhaltung , Hundesteuer , Hundehaltung , Hundesteuerbefreiung, Befreiung von der Hundesteuer beantragen