Hundesteuer Befreiung/ -ermäßigung
Details
In einigen Fällen können Hundehalterinnen und Hundehalter eine Steuerbefreiung oder eine Steuerermäßigung beantragen. Die Voraussetzungen hierfür können je nach Hundesteuersatzung der Kommunen abweichen. Nachfolgend einige Beispiele:
Schwerbehinderung der Hundehalterin / des Hundehalters
Hundehalterin / Hundehalter empfängt Sozialleistungen
Jagdhunde
Hunde zur Bewachung von Gebäuden und/oder Firmengeländen
Hunde zur Bewachung von landwirtschaftlichen Anwesen
Sanitäts- und Schutzhunde
Hütehunde
Tierheimhunde
Ein entsprechender Nachweis muss bei der Gemeinde Schlangen eingereicht werden.