Fahrzeugscheinänderung (nur Anschrift)
Details
Wenn Sie aus einer Gemeinde oder Stadt des Kreises Lippe in die Gemeinde Schlangen zuziehen oder innerhalb der Gemeinde Schlangen umziehen, kann die neue Anschrift bei der An- oder Ummeldung in Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I eintragen werden. Voraussetzung dafür ist, dass für das Fahrzeug eine Zulassung besteht und Sie die Fahrzeughalterin bzw. der Fahrzeughalter sind.