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Fundsachen

Details

Der Fund eines Gegenstandes, der einen Wert von mehr als 10,00 Euro besitzt, ist in jedem Fall im Fundbüro anzuzeigen und zur Verwahrung abzugeben. Dort wird eine Fundanzeige aufgenommen.

Ergibt sich aus einer Fundsache ein Hinweis auf die Eigentümerin/den Eigentümer, beispielsweise bei Personaldokumenten, erhält die Eigentümerin/der Eigentümer eine Nachricht vom Fundbüro.

Wird die Eigentümerin/der Eigentümer bekannt, so steht der Finderin/dem Finder die Zahlung eines Finderlohns in Höhe von fünf Prozent bis zu einem Wert von 500,00 Euro zu. Bei einem Wert ab 500,00 Euro kommen noch drei Prozent des Wertes dazu, der über 500,00 Euro hinausgeht.

Nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist von 6 Monaten kann der Besitzanspruch der Finderin/des Finders geltend gemacht werden, wenn die Besitzerin/der Besitzer sich bis dahin nicht gemeldet hat.

Bitte erkundigen Sie sich im Rathaus, ob der vermisste Gegenstand abgegeben wurde. Bitte berücksichtigen Sie hierbei aber, dass Fundsachen das Fundbüro oftmals erst nach einigen Tagen oder sogar Wochen erreichen.

Begriffe im Kontext

Fundbüro, Verlorene Sache, Fundsachen