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Fundtiere

Details

Fundtiere sind entlaufene, verirrte bzw. verlorengegangene Tiere, deren Besitzer meist unbekannt sind. Sie unterliegen dem Fundrecht nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB ff 965-984). Die Bestimmungen für Fundsachen sind dabei entsprechend für Tiere anzuwenden. Der Finder/Die Finderin hat den Fund unverzüglich dem Besitzer oder der zuständigen Fundbehörde anzuzeigen.


Begriffe im Kontext

ausgesetzt, freilaufend, Fundtier, Tier