Führungszeugnis beantragen
Details
Das Führungszeugnis ist ein Zeugnis über den Inhalt des Bundeszentralregisters. Das vom Bundesamt für Justiz in Bonn geführte Register enthält im Wesentlichen Eintragungen über rechtskräftige strafrechtliche Verurteilungen.
Es gibt folgende Arten von Führungszeugnissen:
Einfaches Führungszeugnis für private Zwecke (z. B. für die Einstellung bei einem privaten Arbeitgeber)
Einfaches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer deutschen Behörde (z. B. für die Eintragung eines Gewerbes)
Erweitertes Führungszeugnis für private Zwecke oder zur Vorlage bei einer deutschen Behörde (für eine kinder- und jugendnahe Tätigkeit sowie Tätigkeiten mit Leistungsberechtigten nach dem Sozialgesetzbuch XII - SGB XII -)
Europäisches Führungszeugnis (für Personen, die die EU-Staatsangehörigkeit - alleine oder zusätzlich zur deutschen Staatsangehörigkeit - besitzen)
Termine
Online-Dienste
Kosten
Die Gebühr beträgt 13,00 Euro
Voraussetzungen
Um ein Führungszeugnis beantragen zu können, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
Haupt- oder Nebenwohnsitz in der Gemeinde Schlangen
Mind. 14 Jahre alt (für jüngere Personen gibt es kein Führungszeugnis)
Wenn Sie eine EU-Staatsangehörigkeit (alleine oder zusätzlich zur deutschen Staatsangehörigkeit ) besitzen, können Sie nur ein Europäisches Führungszeugnis beantragen.
Unterlagen
Reisepass oder Personalausweis der Antragstellerin bzw. des Antragstellers
bzw.Aufenthaltstitel und Nationalpass
(Nur die Vorlage des Aufenthaltstitels reicht nicht aus. Dieser gilt immer nur in Verbindung mit dem Nationalpass.)
ggf. zusätzlich:Bei einem Führungszeugnis zur Vorlage bei Behörde:
Genaue Anschrift der Behörde erforderlich, weil das Führungszeugnis immer direkt an die Behörde gesendet wird
Beim erweiterten Führungszeugnis:
Schriftliche Bestätigung, dass die Voraussetzungen des § 30 a Abs. 1 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) vorliegen. Diese ist von der Stelle auszustellen, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt.
Bei der Beantragung durch einen gesetzlichen Betreuer
- Reisepass oder Personalausweis der gesetzlichen Betreuerin/des gesetzlichen Betreuers
- Bestallungsurkunde
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer durch das Bundesamt für Justiz beträgt ca. 14 Tage.