Privatsphäre-Einstellungen

Wir verwenden auf dieser Website Cookies, die für den Betrieb der Webseite notwendig sind und deshalb auch nicht abgewählt werden können. Wenn Sie wissen möchten, welche Cookies das sind, finden Sie diese einzeln in unserer Datenschutzerklärung aufgelistet. Unsere Webseite nutzt weiterhin externe Komponenten (OpenStreetMap). Durch das Laden externer Komponenten können Daten über Ihr Verhalten von Dritten gesammelt werden, weshalb wir Ihre Zustimmung benötigen. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit in der Datenschutzerklärung ändern oder widerrufen.

Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)

Führungszeugnis beantragen

Details

Das Führungszeugnis ist ein Zeugnis über den Inhalt des Bundeszentralregisters. Das vom Bundesamt für Justiz in Bonn geführte Register enthält im Wesentlichen Eintragungen über rechtskräftige strafrechtliche Verurteilungen.

Es gibt folgende Arten von Führungszeugnissen:

  • Einfaches Führungszeugnis für private Zwecke (z. B. für die Einstellung bei einem privaten Arbeitgeber)

  • Einfaches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer deutschen Behörde (z. B. für die Eintragung eines Gewerbes)

  • Erweitertes Führungszeugnis für private Zwecke oder zur Vorlage bei einer deutschen Behörde (für eine kinder- und jugendnahe Tätigkeit sowie Tätigkeiten mit Leistungsberechtigten nach dem Sozialgesetzbuch XII  - SGB XII -)

  • Europäisches Führungszeugnis (für Personen, die die EU-Staatsangehörigkeit - alleine oder zusätzlich zur deutschen Staatsangehörigkeit - besitzen)

Begriffe im Kontext

Führungszeugnis, Führungszeugnis beantragen, beantragung Führungszeugnis