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Geburtsurkunde

Details

Grund-/Antragsvoraussetzungen:

  • Personen über 16 Jahren

  • Personen, auf die sich der Eintrag bezieht (z.B. Geburtsurkunde für sich selbst)

  • Ehegatte dieser Person (nicht Verlobte/r)

  • Lebenspartner dieser Person (bei bestehender Lebenspartnerschaft nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz)

  • Geschwister (wenn ein berechtigtes Interesse besteht, der Verwendungszweck ist anzugeben)

  • Vorfahren dieser Person

  • Abkömmlinge dieser Person

  • Betreuer (Betreuerausweis in Kopie)

Andere Personen (z.B. Notare) haben ein Recht auf Erteilung einer Personenstandsurkunde oder einer Auskunft daraus, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen (Nachweis erforderlich!).

Inhalt:

  • Vorname und Geburtsname des Kindes

  • Geschlecht des Kindes

  • Ort und Tag der Geburt

  • Vornamen und Familiennamen der Eltern des Kindes

  • rechtliche Zugehörigkeit des Kindes und seiner Eltern zu einer Religionsgemeinschaft