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Gewässerunterhaltung

Details

Der unteren Wasserbehörde im Kreis Lippe obliegt der Vollzug des Wasserhaushaltsgesetzes des Bundes und des Landeswassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen für die Oberflächengewässer und das Grundwasser im Kreis Lippe. Bei der unteren Wasserbehörde werden Genehmigungen und Erlaubnisse für wasserwirtschaftliche Vorhaben, wie zum Beispiel die Einleitung von Niederschlagswasser in ein Gewässer oder die Entnahme von Grundwasser erteilt.

Des Weiteren werden die Belange der europäischen Wasserrahmenrichtlinie als zuständige Bewirtschaftungsbehörde wahrgenommen. Weitere Informationen dazu finden Sie hier: .

In regelmäßigen Zeitabständen ist bei Fließgewässern eine Gewässerschau durchzuführen. Die Gewässerschau findet jährlich vor Beginn der Vegetationsperiode im Frühjahr statt.
Sie dient in erster Linie der Feststellung, ob die Gewässer ordnungsgemäß unterhalten wurden. Diese Unterhaltung dient vor allem der Aufrechterhaltung eines ordnungsgemäßen Zustandes für den Wasserabfluss, aber auch der Berücksichtigung der Belange der Natur, die es durch eine angepasste und naturnahe Gewässerunterhaltung zu sichern und zu stärken gilt.

Gewässerschauen sind öffentlich, teilnehmen können

  • die zur Gewässerunterhaltung Verpflichteten,

  • Eigentümern und Anliegern der Gewässer,

  • Nutzungsberechtigten,

  • Fischereiberechtigten,

  • unteren Naturschutzbehörde und

  • alle sonstigen Interessierten.

Neben dem Unterhaltungszustand der Fließgewässer sind von Bedeutung:

  • unzulässige Ablagerungen am Ufer wie beispielsweise Grünschnitt, Gehölze oder Müll,

  • ungenehmigte Abwassereinleitungen,

  • Bauvorhaben am oder in unmittelbarer Nähe zum Gewässer sowie

  • Möglichkeiten der ökologischen Aufwertung.