Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII)
Details
Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung können Sie als bedürftiger Mensch bekommen, wenn Sie entweder die Regelaltersgrenze - das ist der Zeitpunkt, an dem Sie die reguläre Altersrente beziehen können – erreicht haben oder Sie dauerhaft voll erwerbsgemindert und mindestens 18 Jahre alt sind.
Für die Namen von A bis G
ist Frau Brunsiek zuständig.
Für die Namen von H bis Z
ist Frau Lüdicke zuständig.