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Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII)

Details

Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung können Sie als bedürftiger Mensch bekommen, wenn Sie entweder die Regelaltersgrenze - das ist der Zeitpunkt, an dem Sie die reguläre Altersrente beziehen können – erreicht haben oder Sie dauerhaft voll erwerbsgemindert und mindestens 18 Jahre alt sind.

Für die Namen von A bis G
ist Frau Brunsiek zuständig.

Für die Namen von H bis Z
ist Frau Lüdicke zuständig.

Begriffe im Kontext

Regelaltersgrenze, Altersrente, Erwerbsminderung