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Hund - anmelden (Landeshundegesetz)

Details

Für folgende Hunde benötigen Sie eine Haltungserlaubnis:

  • Hunde, deren Gefährlichkeit aufgrund seiner Rassezugehörigkeit vermutet wird oder im Einzelfall festgestellt worden ist

  • Hunde weiterer bestimmter Rassen 

Die Ordnungsbehörde erteilt nach Prüfung des Antrags und der beigefügten Unterlagen eine Erlaubnis zur Haltung dieser bestimmten Hundearten.

Für die Haltung eines großen Hundes, eines gefährlichen Hundes oder eines Hundes einer bestimmten Rasse benötigen Sie zusätzlich zur Steueranmeldung eine Haltungserlaubnis des Ordnungsamtes. 

Im Landeshundegesetz NRW ist in §3 und §10 geregelt, welche Hunde als gefährlich gelten. Dazu gehören derzeit Hunde der Rassen Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier und deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden. Hier wird auch landläufig der Begriff ‚Kampfhund‘ verwendet. Dazu kommen Hunde, die von einer amtlichen Tierärztin oder einem amtlichen Tierarzt des Veterinäramts als gefährlich eingestuft werden. Als „Hunde bestimmter Rassen“ gelten Hunde der Rassen Alano, American Bulldog, Bullmastiff, Mastiff, Mastino Espanol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Rottweiler und Tosa Inu sowie deren Kreuzungen untereinander sowie mit anderen Hunden.

Auch große Hunde (§11 Landeshundegesetz NRW) die eine Widerristhöhe von mehr als 40 cm haben oder ein Körpergewicht, das 20 kg übersteigt, sind bei der Ordnungsbehörde anzumelden.

Die Ordnungsbehörde erteilt Ihnen - nach Prüfung Ihres Antrags und Ihrer eingereichten Unterlagen - eine Erlaubnis zur Haltung dieser Hunde.

Mit der Entscheidung über den Antrag zur Erteilung einer Haltungserlaubnis ist eine einmalige Gebühr verbunden, die im Einzelfall festgelegt wird und eine bereits geleistete Zahlung über die Online-Anmeldung berücksichtigt.

Hundeanmeldung nach dem Landeshundegesetz

Für die Anmeldung eines sogenannten "großen Hundes" (Hunde ab 20 Kilogramm Körpergewicht bzw. 40 Zentimeter Widerristhöhe) ist eine Gebühr in Höhe von 25,00 € zu zahlen. Die Gebühr wird fällig, sobald der Hund beim Ordnungsamt angemeldet wird.

Hinweise

Begriffe im Kontext

Hund, Anmeldung, Landeshundegesetz