Hund - anmelden (Hundesteuer)
Details
Jeder Hundehalter in der Gemeinde Schlangen ist verpflichtet, einen Hund innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme in seinen Haushalt anzumelden. Die Steuerpflicht beginnt mit dem ersten des Monats, in dem der Hund angeschafft wurde.
Als Nachweis für die Anmeldung erhält der Halter eine Hundesteuermarke, die der Hund tragen muss. Dadurch ist erkennbar, dass der Hund für die Hundesteuer angemeldet ist. Die Hundesteuermarke ist immer erforderlich, auch wenn der Hund gechipt oder tätowiert ist.
Große Hunde, Hunde bestimmter Rassen und gefährlich eingestufte Hunde müssen zusätzlich nach dem Landeshundegesetz NRW angemeldet werden. Weitere Informationen erhalten Sie unter Hund nach dem Landeshundegesetz anmelden.
Die Zuständigkeit für die Hundesteuer ist nach Straßennamen aufgeteilt.
Für die Straßen A bis K ist Berndt Polewka zuständig.
Für die Straßen L bis Z ist Monika Popp zuständig.
Online-Dienste
Kosten
Die Anmeldung als solche ist gebührenfrei.
Nach der Hundesteuersatzung der Gemeinde Schlangen ist folgende Hundesteuer pro Jahr zu zahlen:
nur ein Hund gehalten wird 60,00 Euro
zwei Hunde gehalten werden
80,00 Euro je Hund
drei oder mehr Hunde gehalten werden 94,00 Euro je Hund
ein gefährlicher Hund gehalten wird 480,00 Euro
zwei oder mehr gefährliche Hunde gehalten werden 600,00 Euro je Hund
Unter bestimmten Voraussetzungen sind Steuerermäßigungen bzw. Steuerbefreiungen möglich.
Die Hundesteuer ist jährlich in einer Summe oder anteilig quartalsweise zu zahlen.
Fristen
Die Gültigkeit der Steuermarke ist auf der Marke eingeprägt.
Voraussetzungen
Die Hundehalterin/Der Hundehalter muss mindestens 18 Jahre alt sein.
Unterlagen
Bei formloser schriftlicher Anmeldung oder persönlicher Vorsprache:
Name und Anschrift des neuen Halters
Name und Anschrift des bisherigen Halters / Züchters / Tierheims
Abgabevertrag mit dem bisherigen Halter / Züchter / Tierheim
Datum des Eigentümerwechsels
Gesamtanzahl der Hunde im Haushalt
gewünschtes Zahlungsintervall für die Hundesteuer (jährlich / quartalsweise)
eventuell Unterlagen bei Antrag auf Gebührenbefreiung/Gebührenermäßigung
Vorlage des Imfpausweises oder eine Kopie der Seite mit der erkennbaren
Rassezugehörigkeit aus dem Impfausweis
Folgende zusätzliche Unterlagen sind von einem Bevollmächtigten mitzubringen:
schriftliche Vollmacht vom zukünftigen Hundehalter
Ausweis vom zukünftigen Hundehalter
Ausweis des Bevollmächtigten
Bearbeitungsdauer
bei persönlicher Vorsprache wird die Hundesteuermarke sofort ausgehändigt
bei schriftlicher oder Online-Anmeldung wird die Hundesteuermarke mit dem Steuerbescheid übersandt
Verfahrensablauf
Die Anmeldung ist persönlich, online, per Brief oder Fax möglich.
Die Anmeldung ist durch einen Dritten mit Vollmacht möglich.
Über die Online-Anmeldung besteht die Möglichkeit, einen großen Hund, einen Hund einer bestimmten Rasse bzw. einen gefährlich eingestuften Hund mit anzumelden.