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Hund - anmelden (Hundesteuer)

Details

Jeder Hundehalter in der Gemeinde Schlangen ist verpflichtet, einen Hund innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme in seinen Haushalt anzumelden. Die Steuerpflicht beginnt mit dem ersten des Monats, in dem der Hund angeschafft wurde.

Als Nachweis für die Anmeldung erhält der Halter eine Hundesteuermarke, die der Hund tragen muss. Dadurch ist erkennbar, dass der Hund für die Hundesteuer angemeldet ist. Die Hundesteuermarke ist immer erforderlich, auch wenn der Hund gechipt oder tätowiert ist.

Große Hunde, Hunde bestimmter Rassen und gefährlich eingestufte Hunde müssen zusätzlich nach dem Landeshundegesetz NRW angemeldet werden. Weitere Informationen erhalten Sie unter Hund nach dem Landeshundegesetz anmelden.

Die Zuständigkeit für die Hundesteuer ist nach Straßennamen aufgeteilt.

Für die Straßen A bis K ist Berndt Polewka zuständig.
Für die Straßen L bis Z ist Monika Popp zuständig.

Kosten

Die Anmeldung als solche ist gebührenfrei.

Nach der Hundesteuersatzung der Gemeinde Schlangen ist folgende Hundesteuer pro Jahr zu zahlen:

  • nur ein Hund gehalten wird 60,00 Euro

  • zwei Hunde gehalten werden

    80,00 Euro je Hund

  • drei oder mehr Hunde gehalten werden 94,00 Euro je Hund

  • ein gefährlicher Hund gehalten wird 480,00 Euro

  • zwei oder mehr gefährliche Hunde gehalten werden 600,00 Euro je Hund

Unter bestimmten Voraussetzungen sind Steuerermäßigungen bzw. Steuerbefreiungen möglich.

Die Hundesteuer ist jährlich in einer Summe oder anteilig quartalsweise zu zahlen.

Fristen

Die Gültigkeit der Steuermarke ist auf der Marke eingeprägt.

Voraussetzungen

Die Hundehalterin/Der Hundehalter muss mindestens 18 Jahre alt sein.

Unterlagen

Bei formloser schriftlicher Anmeldung oder persönlicher Vorsprache:

  • Name und Anschrift des neuen Halters

  • Name und Anschrift des bisherigen Halters / Züchters / Tierheims

  • Abgabevertrag mit dem bisherigen Halter / Züchter / Tierheim

  • Datum des Eigentümerwechsels

  • Gesamtanzahl der Hunde im Haushalt

  • gewünschtes Zahlungsintervall für die Hundesteuer (jährlich / quartalsweise)

  • eventuell Unterlagen bei Antrag auf Gebührenbefreiung/Gebührenermäßigung

  • Vorlage des Imfpausweises oder eine Kopie der Seite mit der erkennbaren
    Rassezugehörigkeit aus dem Impfausweis


Folgende zusätzliche Unterlagen sind von einem Bevollmächtigten mitzubringen:

  • schriftliche Vollmacht vom zukünftigen Hundehalter

  • Ausweis vom zukünftigen Hundehalter

  • Ausweis des Bevollmächtigten

Bearbeitungsdauer

  • bei persönlicher Vorsprache wird die Hundesteuermarke sofort ausgehändigt

  • bei schriftlicher oder Online-Anmeldung wird die Hundesteuermarke mit dem Steuerbescheid übersandt

Verfahrensablauf

  • Die Anmeldung ist persönlich, online, per Brief oder Fax möglich.

  • Die Anmeldung ist durch einen Dritten mit Vollmacht möglich. 

  • Über die Online-Anmeldung besteht die Möglichkeit, einen großen Hund, einen Hund einer bestimmten Rasse bzw. einen gefährlich eingestuften Hund mit anzumelden.