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Hund - anmelden (Hundesteuer)

Details

Jeder Hundehalter in der Gemeinde Schlangen ist verpflichtet, einen Hund innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme in seinen Haushalt anzumelden. Die Steuerpflicht beginnt mit dem ersten des Monats, in dem der Hund angeschafft wurde.

Als Nachweis für die Anmeldung erhält der Halter eine Hundesteuermarke, die der Hund tragen muss. Dadurch ist erkennbar, dass der Hund für die Hundesteuer angemeldet ist. Die Hundesteuermarke ist immer erforderlich, auch wenn der Hund gechipt oder tätowiert ist.

Große Hunde, Hunde bestimmter Rassen und gefährlich eingestufte Hunde müssen zusätzlich nach dem Landeshundegesetz NRW angemeldet werden. Weitere Informationen erhalten Sie unter Hund nach dem Landeshundegesetz anmelden.

Die Zuständigkeit für die Hundesteuer ist nach Straßennamen aufgeteilt.

Für die Straßen A bis K ist Berndt Polewka zuständig.
Für die Straßen L bis Z ist Monika Popp zuständig.

Begriffe im Kontext

Hund, Anmeldung