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Vorkaufsrechte

Details

Das Negativzeugnis ist im Baugesetzbuch definiert. Dabei handelt es sich um den Verzicht des gesetzlichen Vorkaufsrechts der Gemeinde beim Eigentumswechsel von Grundstücken.

Kosten

Es wird eine Gebühr von 25,00 Euro erhoben

Verfahrensablauf

Die Gemeinde prüft, ob sie ein Vorkaufsrecht hat und ob sie dieses gegebenenfalls wahrnehmen will. Besteht kein Vorkaufsrecht oder soll dieses nicht ausgeübt werden, erteilt die Gemeinde dem Antragsteller hierüber unverzüglich ein Negativzeugnis

Rechtsgrundlagen