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Negativzeugnis über gemeindliches Vorkaufsrecht

Details

Das Negativzeugnis ist im Baugesetzbuch definiert. Dabei handelt es sich um den Verzicht des gesetzlichen Vorkaufsrechts der Gemeinde beim Eigentumswechsel von Grundstücken.

Begriffe im Kontext

gemeindliches Vorkaufsrecht, Negativzeugnis