Ab 1. März gelten wieder Fäll- und Schnittverbote
21.02.2023
Die Gemeindeverwaltung weist darauf hin, dass ab dem 1. März wieder die Fäll- und Schnittverbote bei der Baum- und Gehölzpflege gelten.

Wer also die Hecken und Bäume in seinem Garten auf Vordermann bringen möchte, der hat noch bis Ende Februar Zeit für entsprechende Maßnahmen.
Auch die Mitarbeitenden des Bauhofs und der Arbeitsgemeinschaft Arbeit (AGA) sind in den letzten Wochen und Tagen unübersehbar damit beschäftigt, die notwendigen Arbeiten an Bäumen und Sträuchern im Gemeindegebiet durchzuführen. Was für den einen oder anderen Betrachtenden zunächst als vermeintlicher Raubbau an der Natur aussieht, erweist sich bei genauerer Betrachtung als wichtige Pflege- und Verkehrssicherheitsmaßnahme. Der Bauhof geht dabei mit großer Sorgfalt und Expertise vor, um die ökologische Wertigkeit der kommunalen Wald- und Grünflächen in den innerörtlichen Bereichen zu erhalten.
Geregelt ist das Fäll- und Schnittverbot von Hecken, lebenden Zäunen, Sträuchern und anderen Gehölzen – auch in privaten Gärten oder in Grünanlagen – übrigens in § 39 des Bundesnaturschutzgesetzes (siehe Link). Durch das Gesetz sollen vor allem wildlebende Tiere und deren Lebensräume geschützt werden. Das Fäll- und Schnittverbot gilt bis zum 30. September.
Ebenfalls ab dem 1. März gilt übrigens auch eine ganz andere Regelung: Ab diesem Zeitpunkt ist rauchen im Wald verboten. Das Verbot gilt bis zum 30. Oktober. Besonders in dieser Zeitspanne besteht erhöhte Waldbrandgefahr.