Unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Regelungen werden von der Gemeinde Schlangen als Meldebehörde Melderegisterauskünfte und Datenübermittlungen über personenbezogene Daten aus dem Melderegister erteilt bzw. durchgeführt.
Für einen Teil dieser gesetzlich vorgesehenen Melderegisterauskünfte bzw. Datenübermittlungen besteht die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen. Ein etwaiger Widerspruch bleibt dann bis zu dessen Widerruf im Melderegister der Gemeinde Schlangen gespeichert, sofern keine gesetzlichen Löschfristen bestehen.
Wichtige Unterlagen: Personalausweis
Folgende hilfreiche Dokumente und Formulare zum Ausdrucken halten wir für Sie bereit.
Für detaillierte Kontakt-Informationen können Sie auf die jeweilige Person klicken.
Gemeinde Schlangen
Kirchplatz 6
33189 Schlangen
Tel.: 05252 / 981-0
Fax: 05252 / 981-222
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Donnerstag
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