Wohnen kostet Geld.
Oft zu viel für den, der geringe Einnahmen hat. Deswegen gewährt der Staat in solchen Fällen finanzielle Hilfe: das Wohngeld. Es wird als Zuschuss gezahlt.
Ihren grundsätzlichen Wohngeldanspruch können Sie sich anonymisiert mit dem Wohngeldproberechner des Ministeriums für Bauen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen ausrechnen lassen.
Darüber hinaus stehen Ihnen ausfüllbare und mit Eingabehilfen versehene Antragsvordrucke sowie weitere Informationen zum Wohngeld zur Verfügung.
Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Verfügung.
Für detaillierte Kontakt-Informationen können Sie auf die jeweilige Person klicken.
Gemeinde Schlangen
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33189 Schlangen
Tel.: 05252 / 981-0
Fax: 05252 / 981-222
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